Jumat, 03 Januari 2014

DIE LÄNDER DER BUNDES REPUBLIK DEUTSCHLAND

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Seit dem 3. Oktober 1990 besteht er aus 16 Ländern. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland sind:

Jedes Land hat ein eigenes Parlement und eine eigenes Landesregierung, die von einem Bürgermeister, geleitet wird.
In der bisherigen Bundesrepublik wurden die Ländergrenzen seit dem zweiten Weltkrieg nicht verändert. Die Länder Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg von der sowjetischen Millitär-Administration tellweise erneut bzw. Erstmals gegründet. 1952 wurden sie von DDR-Regierung aufgelöst und ersetzt durch eine neue Einleitung in Bezirke. 1968 wurdwn die Länder aus der DDR-Verfassung getilgt. Die Wiederherstellung der fünf ehemelingen Länder war eine Voraussetzung für den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Die Verfdassung der Bundesrepublik Deutschland lässt eine Veränderung der Einleitung zu. Angesichts der neuen Situation existieren mehrere Vorschläge, die Länder ihrer Wirtschaft entspreechend neu zu ordenen, so zum Beispiel Berlin und Brandenburg zusammenzufassen.
Die Länderparlemente werden alle vier Jahre (in Nordhein-Westfalen und dem Saarland alle fünf Jahre) neu gewählt. Am 14. Oktober 1990 fanden in den neuen Bundesländern zum ersten Mal Landtagswahlen statt.
Länderparlemente bestehen je nach Gröβe des Landes aus 51 (Saarland) bis 204 (Bayern) Abgeorneten. Die wichtigsten Parteien in den Länderparlementen sind dieselben wie im Bundestag
SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschland), CDU (Christlich-Demokratische Union, in Bayern:CSU,Christlich-Sozial Union). In einigen Parlementen sind vertreten: Bündnis 90/die Grünnen, F.D.P (Freie Demokratische Partei Deutschlands), so wie die PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus) die Nachfolgeorganisation der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, SED. in Schleswig-Holstein vertreten zwei Abgeordnete die dänische Minderheitspertei
Die Länder haben ein politisches Mitspracherecht auf Bundesebene. In der zweiten politischen kammer der Bundesrepublik, dem Bundesrat, sind die Länder vertreten. Je nach Gröβe das Landes entsenden die jeweilingen Länderregierungen drei bis sechs vertreter in den Bundesrat (siehe Folie 23).
Die Länder haben eigene Steuereinkommen, erhalten aber auch Bundesmittel. In besonderem Maβe durch Bundesmittel gefördert wird der Aufbau in den fünf neuen Bundesländern. Die Kulturpolitik liegt in der Autonomie der Länder (“Kulturhoheit der Länder”).
Der Länderfinanzausgleich soll die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgleichen. Damit soll zu der im Grundgesetz verankerten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet beigetragen werden. Die Wirtschaftlich reicheren Länder müssen bis zu 80% ihrer über dem Bundesdurchschnitt liegenden Steuereinnahmen abtreten. Damit wird erreicht, dassdie Finanzkraft der ärmeren Länder 92% des Bundesdurchschnitts erreicht. Einige Bundesländer haben 1998 Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Finanzausgleich eingeleitet. 1998 flossen 83% de Ausgleichzahlungen nach Ostdeutschland. Eine Neuordnung des Finanzausgleichs steht aus.  

Die Lädergrenzen sind mit den alten Stammesgrenzen nicht identisch. Auch bestimmte Dialekte sind nicht auf ein Bundesland beschränkt (siehe Folie 14).

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