Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Seit dem 3.
Oktober 1990 besteht er aus 16 Ländern. Die Länder der Bundesrepublik
Deutschland sind:
Jedes Land hat ein eigenes Parlement und eine eigenes
Landesregierung, die von einem Bürgermeister, geleitet wird.
In der bisherigen Bundesrepublik wurden die Ländergrenzen seit dem
zweiten Weltkrieg nicht verändert. Die Länder Brandenburg, Mecklenburg
Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg von
der sowjetischen Millitär-Administration tellweise erneut bzw. Erstmals
gegründet. 1952 wurden sie von DDR-Regierung aufgelöst und ersetzt durch eine
neue Einleitung in Bezirke. 1968 wurdwn die Länder aus der DDR-Verfassung
getilgt. Die Wiederherstellung der fünf ehemelingen Länder war eine Voraussetzung
für den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Die Verfdassung der Bundesrepublik
Deutschland lässt eine Veränderung der Einleitung zu. Angesichts der neuen
Situation existieren mehrere Vorschläge, die Länder ihrer Wirtschaft
entspreechend neu zu ordenen, so zum Beispiel Berlin und Brandenburg
zusammenzufassen.
Die Länderparlemente werden alle vier Jahre (in Nordhein-Westfalen
und dem Saarland alle fünf Jahre) neu gewählt. Am 14. Oktober 1990 fanden in
den neuen Bundesländern zum ersten Mal Landtagswahlen statt.
Länderparlemente bestehen je nach Gröβe des Landes
aus 51 (Saarland) bis 204 (Bayern) Abgeorneten. Die wichtigsten Parteien in den
Länderparlementen sind dieselben wie im Bundestag
SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschland), CDU (Christlich-Demokratische
Union, in Bayern:CSU,Christlich-Sozial Union). In einigen Parlementen sind
vertreten: Bündnis 90/die Grünnen, F.D.P (Freie Demokratische Partei
Deutschlands), so wie die PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus) die
Nachfolgeorganisation der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, SED. in
Schleswig-Holstein vertreten zwei Abgeordnete die dänische Minderheitspertei
Die Länder haben ein politisches Mitspracherecht auf Bundesebene.
In der zweiten politischen kammer der Bundesrepublik, dem Bundesrat, sind die
Länder vertreten. Je nach Gröβe das Landes
entsenden die jeweilingen Länderregierungen drei bis sechs vertreter in den
Bundesrat (siehe Folie 23).
Die Länder haben eigene Steuereinkommen, erhalten aber auch
Bundesmittel. In besonderem Maβe durch
Bundesmittel gefördert wird der Aufbau in den fünf neuen Bundesländern. Die
Kulturpolitik liegt in der Autonomie der Länder (“Kulturhoheit der Länder”).
Der Länderfinanzausgleich soll die unterschiedliche Finanzkraft
der Länder angemessen ausgleichen. Damit soll zu der im Grundgesetz verankerten
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet beigetragen werden. Die
Wirtschaftlich reicheren Länder müssen bis zu 80% ihrer über dem
Bundesdurchschnitt liegenden Steuereinnahmen abtreten. Damit wird erreicht,
dassdie Finanzkraft der ärmeren Länder 92% des Bundesdurchschnitts erreicht.
Einige Bundesländer haben 1998 Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den
Finanzausgleich eingeleitet. 1998 flossen 83% de Ausgleichzahlungen nach
Ostdeutschland. Eine Neuordnung des Finanzausgleichs steht aus.
Die Lädergrenzen sind mit den alten Stammesgrenzen nicht
identisch. Auch bestimmte Dialekte sind nicht auf ein Bundesland beschränkt
(siehe Folie 14).

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