Jumat, 03 Januari 2014

DIE PARTEIN IM DEUTSCHEN BUNDESTAG

Das politische Geschehen in der Bundesrepublik wird von wenigen groβen Parteien bestimmt. Auβerdem betätigen sich im vorparlamentarischen Raum viele Verbände und Bürgerinitiativen als Interessenvertreter der Burger.
Die führere DDR stand 40 Jahre lang unter dem Diktat der Sozialitischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die neben ihr existierenden so genannten “Blockparteien” hatten kaum Einfluss auf das politische Geschehen.

Im bundestag-dem deutschen Parlament-sind folgende Partein vertreten
Die Tradition der SPD, der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, geht bis ins 19. jahrhundert zurück. 1998 hatte die SPD in der Bundesrepublik 775.419 Mitglieder. Sie ist nach Mitgliedern die gröβte Partei in der Bundesrepublik. Vorsitzender der Partei ist Gerhard Schröder.

Die CDU, die Christlich-Demokratische Union, ist eine Neugründung von 1945, In der Bundesrepublik hatte die CDU Ende 1998 ca. 627.293. mitglieder. Sie ist nach Mitgliedern die zweitgröβte Partei in der Bundesrepublik. Vorsitzende der Partei ist Angela Merkel.
Die Schwesterpartei in Bayern ist die CSU, die Christlich-Soziale Union mit ca. 178.859 Mitgliedern 1998. Vorsitzender ist der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber.
Bündnis 90/Die Grünen ist ein Zusammenschluss aus dem aus ostdeutschen Bürgerbewegungen hervorgegangen Bündnis 90 und den Grünen aus Westdeutschland. Die Grünen sind wiederum aus Bürgerinitiativen und und Umweltschutzbewegungen hervorgegangen und konstituierten sich 1980 als Partei. Die Partei hatte 1988 ca. 50.177 Mitglieder. Vorsitzende des Bundesvorstandes sind seit 2000 Renate Künast und Fritz Kuhn.
Die F.D.P. die Freie Demokratische Partei, wurde wie die CDU nach 1945 gegründet. Sie hatte Ende 1999 ca. 68.000 Mitglieder. Vorsitzender ist Wolfgang Gerhardt.
Die PDS, die Partei des Demokratischen Sozialismus, wurde im Februar 1990 als Nachfolgeorganisation der SED (Sozialitische Einheitspartei Deutschlands) in Ost-Berlin gegründet. Ende 1998 gehörten der Partei bundesweit etwa 96.500 Mitglieder. Vorsitzender ist Lothar Bisky.
Jeder Bundesbürger darf eine politische Partei gründen, solange ihre Ziele mit der Verfassung in Einklang stehen.
Bundestagswahl am 27. September 1998 bewarben sich 33 Parteien. Um in den Bundestag zu kommen, muss eine Partei mindestens 5% aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Damit soll die Bildung von Splitterparteien verhindert werden.

In den letzten Jahren hat sich die Aktivität von Frauen im politischen Leben massiv verstärkt; nicht nur an der Basis, sondern auch auf der Führungsebene erheben Frauen Anspruch auf Mitgestaltung. Die SPD hatte bereits 1988 eine 40%-Frauenquote beschlossen, die vorsah, dass Ämter und Mandate zu 40% von Frauen wahrgenommen werden sollen. Eine derartige Regelung-ein Drittel Frauenanteil – wurde im Dezember 1994 auch bei der CDU verabschiedet, scheiterte dann aber 1995 am Willen der Parteibasis.
Alle Partein finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen und aus Spenden, die vor allem aus der Wirtschaft kommen. Durch gesetzilche Regelungen wurden Steuerbegünstigen für Parteispenden eingeschränkt. Neben diesen Geldern bekommen die Parteien auch staatliche Zuschüsse; so erstattet der Staat den Parteinen für die bei Parlamentswahlen erhaltenen ersten 5 Millionen Zweistimmnen 1,30 DM, für die überigen Stimmen je 1DM.
Den einzelnen Parteien stehen verschiedene Organisationen oder Gruppierungen nahe (Arbeitnehmer, Wirtschaftskreise, etc.). Eine besondere Rolle spielen die Jungsozialisten (SPD), Junge Union (CDU), Grün-Alternatives Jugendbündnis (Bündnis 90/Die Grünen) und Junge Liberale (F.D.P.).

Meist auβerhalb der verfassungsgemäβen Parteien arbeiten zahlreiche Bürgerinitiativen, die sich aus Anlass besonderer Probleme bilden; einen wichtigen Platz nehmen hierbei die Probleme der Umweit ein.

Tidak ada komentar:

Posting Komentar