Das politische Geschehen in der Bundesrepublik wird von wenigen
groβen Parteien bestimmt. Auβerdem
betätigen sich im vorparlamentarischen Raum viele Verbände und
Bürgerinitiativen als Interessenvertreter der Burger.
Die führere DDR stand 40 Jahre lang unter dem Diktat der
Sozialitischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die neben ihr existierenden
so genannten “Blockparteien” hatten kaum Einfluss auf das politische Geschehen.
Im
bundestag-dem deutschen Parlament-sind folgende Partein vertreten
Die Tradition der SPD, der Sozialdemokratischen Partei
Deutschlands, geht bis ins 19. jahrhundert zurück. 1998 hatte die SPD in der
Bundesrepublik 775.419 Mitglieder. Sie ist nach Mitgliedern die gröβte Partei in
der Bundesrepublik. Vorsitzender der Partei ist Gerhard Schröder.
Die CDU, die Christlich-Demokratische Union, ist eine
Neugründung von 1945, In der Bundesrepublik hatte die CDU Ende 1998 ca.
627.293. mitglieder. Sie ist nach Mitgliedern die zweitgröβte Partei in
der Bundesrepublik. Vorsitzende der Partei ist Angela Merkel.
Die Schwesterpartei in Bayern ist die CSU, die
Christlich-Soziale Union mit ca. 178.859 Mitgliedern 1998. Vorsitzender ist der
bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber.
Bündnis 90/Die Grünen ist
ein Zusammenschluss aus dem aus ostdeutschen Bürgerbewegungen hervorgegangen
Bündnis 90 und den Grünen aus Westdeutschland. Die Grünen sind wiederum aus
Bürgerinitiativen und und Umweltschutzbewegungen hervorgegangen und
konstituierten sich 1980 als Partei. Die Partei hatte 1988 ca. 50.177
Mitglieder. Vorsitzende des Bundesvorstandes sind seit 2000 Renate Künast und
Fritz Kuhn.
Die F.D.P. die Freie Demokratische Partei, wurde wie die
CDU nach 1945 gegründet. Sie hatte Ende 1999 ca. 68.000 Mitglieder.
Vorsitzender ist Wolfgang Gerhardt.
Die PDS, die Partei des Demokratischen Sozialismus, wurde
im Februar 1990 als Nachfolgeorganisation der SED (Sozialitische
Einheitspartei Deutschlands) in Ost-Berlin gegründet. Ende 1998 gehörten der
Partei bundesweit etwa 96.500 Mitglieder. Vorsitzender ist Lothar Bisky.
Jeder Bundesbürger darf eine politische Partei gründen, solange
ihre Ziele mit der Verfassung in Einklang stehen.
Bundestagswahl am 27. September 1998 bewarben sich 33 Parteien. Um
in den Bundestag zu kommen, muss eine Partei mindestens 5% aller abgegebenen
Stimmen auf sich vereinigen. Damit soll die Bildung von Splitterparteien
verhindert werden.
In den letzten Jahren hat sich die Aktivität von Frauen im
politischen Leben massiv verstärkt; nicht nur an der Basis, sondern auch auf
der Führungsebene erheben Frauen Anspruch auf Mitgestaltung. Die SPD hatte
bereits 1988 eine 40%-Frauenquote beschlossen, die vorsah, dass Ämter und
Mandate zu 40% von Frauen wahrgenommen werden sollen. Eine derartige
Regelung-ein Drittel Frauenanteil – wurde im Dezember 1994 auch bei der CDU
verabschiedet, scheiterte dann aber 1995 am Willen der Parteibasis.
Alle Partein finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen und aus
Spenden, die vor allem aus der Wirtschaft kommen. Durch gesetzilche Regelungen
wurden Steuerbegünstigen für Parteispenden eingeschränkt. Neben diesen Geldern
bekommen die Parteien auch staatliche Zuschüsse; so erstattet der Staat den
Parteinen für die bei Parlamentswahlen erhaltenen ersten 5 Millionen
Zweistimmnen 1,30 DM, für die überigen Stimmen je 1DM.
Den einzelnen Parteien stehen verschiedene Organisationen oder
Gruppierungen nahe (Arbeitnehmer, Wirtschaftskreise, etc.). Eine besondere
Rolle spielen die Jungsozialisten (SPD), Junge Union (CDU), Grün-Alternatives
Jugendbündnis (Bündnis 90/Die Grünen) und Junge Liberale (F.D.P.).
Meist auβerhalb der verfassungsgemäβen Parteien
arbeiten zahlreiche Bürgerinitiativen, die sich aus Anlass besonderer Probleme
bilden; einen wichtigen Platz nehmen hierbei die Probleme der Umweit ein.



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