Die wichtigsten politischen Organe der Bundesrepublik sind:
- Der
Bundespräsident : das Staatsoberhaupt, Repräsentant der Bundesrepublik
- Die
Bundesregierung: das Kabinett bestehend aus dem Bundeskanzler und seinen
Ministern
- Der
Bundestag : das deutsche Parlement
- Der
Bundesrat : die zweite Parlementskammer mit Repräsentanten der Regierungen
der Länder.
Der
Bundespräsident
v
Der Bundespräsident ist das Saatsoberhaupt. Er repräsentiert die
Bundesrepublik Deutschland im Ausland.
v Die politischen Mitwirkungsmglichkeiten des Bundespräsident sind durch
das Grundgesetz festgelegt.
v Der Bundespräsident hat eine überparteiliche Funktion.
v Ein Gesetz tritt erst mit der Unterzeichung durch den Bundespräsident in
Kraft.
v Der Bundespräsident wird nicht direkt gewählt, sondern durch eine nur für
die Wahl einberufene Bundesversammlung. Sie besteht aus Mitgleidern des
Bundestages und der gleichen Zahl von Abgeordneten aus den Parlamenten der
Bundesländer.
v Der Bundespäsident wird für fünf Jahre gewählt.
Der
Bundestag
- Der
Bundestag wird alle vier Jahre vom Volk gewählt (siehe Folie 25).
- Der
Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kanzlerkandidaten vor, der
dann vom Bundestag gewählt wird.
- Jeder
Bundestagsabgeordnete, aber auch der Bundesrat oder (am häufigsten) die
Bundesregierung können Gesetzentwürfe einbringen, die dann im Bundestag
diskutiert werden (erste und zweite Lesung). Die Ständigen Ausschüsse des
Bundestages, die sich aus Mitgleidern verschidener Parteien zusammensetzen,
leisten die eigentliche Arbeit bei der Ausarbeitung der Gesetzentwürfe.
Bei den Abstimmungen im Bundestag sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen
verantwortlich.
- Gesetze,
die Länderinteressen berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat.
- Der
Präsident des Bundestages rangiert in der Hierarchie der Bundesrepublik an
zweiter Stelle nach dem Bundespräsidenten.
Der
Bundesrat
v
Der Bundesrat ist die zweite Kammer des Parlements. Er ist die Vertretung
der Länder.
v
Abhängig von der Einwohnerzahl des Landes entsendet jede Länderregierung
drei bis sechs Abgeordnete in den Bundesrat.
v
Der Bundesrat besteht aus 69 Abgeordneten. Den Vorsitz des Bundesrates
haben turnusgemäβ die Ministerpräsidenten der Ländern oder bei den
Stadtstaaten die Bürgermeister, und zwar für jeweils ein Jahr.
v
Der Bundesrat hat ein wichtiges Mitspracherecht bei der Verabschiedung
von Gesetzen.
v
Bewilligt der Bundesrat ein Gesetz, das im Bundestag verabschiedet wurde,
nicht, so kann er es an einen Vermittlungsausschuss, bestehend aus Bundestags-
und Bundesratsabgeordneten, zur weiteren Beratung zurückweisen oder ganz
eblehnen.
v
Das politische Kräftespiel im Bundesrat verändert sich, wenn eine
Landesregierung in den Landtagswahlen nicht bestätig wird. So kann unter Umständen
der Fall eintreten, dass im Bundesrat andere Mehrheitsverhältnisse als im
Bundestag herrschen.
v
Der Bundesratspräsident vertritt den Bundespräsidenten bei dessen
Abwesenheit.
Die
derzeitegen Amtsinhaber
v
Bundespräsident: Johannes Rau
v
Bundestagspräsident: Wolfgang Thierse
v
Bundeskanzler: Gehard Schröder
v
Bundesratspräsident: Kurt Biedenkopf










